AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Sämtliche Leistungen der jot2 OG erfolgen ausschließlich auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"). Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem/der Auftraggeber/in, auch wenn in deren Zusammenhang nicht mehr ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird (z.B. bei telefonischen Bestellungen). Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt, zu ersetzen.

 
2. ANGEBOT / PREISE / VERTRAGSABSCHLUSS

Basis für den Vertragsabschluss ist unser jeweiliges Angebot bzw. der Auftrag des/der Auftraggebers/in, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Unsere Angebote verstehen sich auf Grund der am Offerttag vorherrschenden Projektkosten und sofern nichts anderes schriftlich zugesagt wurde, grundsätzlich als freibleibend und unverbindlich.

Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten z.B. für Materialien, Transporte, Fremdarbeiten, etc. verändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Wird unsererseits ausdrücklich eine Kostenschätzung abgegeben, erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Alle von uns erbrachten Leistungen erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Die Einladung des/der Auftraggebers/in eine Konzeption und/oder Präsentation mit Entwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung in der Folge einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang an die jot2 OG zu vergeben. Die Kosten für Konzeption, Entwurf und Präsentation trägt der/die Auftraggeber/in. Im Falle der Auftragserteilung sind diese Kosten im vereinbarten Gesamtentgelt enthalten; Entscheidet sich der/die Auftraggeber/in das Projekt nicht umzusetzen, verrechnen wir ein Abschlagshonorar für die bereits erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Die Nutzungsrechte und die Entwürfe verbleiben in diesem Fall bei der jot2 OG.

Im Fall einer Auftragsänderung nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Sofern nicht anders vereinbart werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

 
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSVERZUG / EIGENTUMSVORBEHALT

Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 40% Anzahlung bei Auftragserteilung, 60% nach Leistungserbringung. Zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes ab dem auf den Fälligkeitstermin folgenden Tag verrechnet. Des weiteren sind wir berechtigt neben Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu verrechnen.

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und aller damit verbundenen Kosten und Spesen uneingeschränktes Eigentum der jot2 OG.

 
4. STORNIERUNG / VERTRAGSRÜCKTRITT

Bei mangelnder Bonität des/der Auftraggebers/in sind wir berechtigt sofortige Zahlung des Gesamtentgeltes oder eine Bankgarantie zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten.

Der/die Auftraggeber/in hat im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch uns die bereits erbrachten Leistungen und Aufwendungen zu vergüten. Selbige Vereinbarung gilt für den Fall des Vertragsrücktritts durch den/die Auftraggeber/in vor Produktionsbeginn. Für den Fall eines Vertragsrücktritts durch den/die Auftraggeber/in nach Produktionsbeginn wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 
5. LIEFERTERMIN

Angegebene Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt der Gutschrift der Anzahlung auf unserem Geschäftskonto, frühestens jedoch mit vollständiger Klärung aller projektbezogenen Detailfragen. Lieferverzögerungen durch verspätete Anzahlungen, die Nichteinhaltung vereinbarter Fristenläufe seitens des/der Auftraggebers/in sowie Verzögerungen, auf die wir im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes mit zumutbarem Aufwand keinen Einfluss nehmen können (z.B. Ereignisse Höherer Gewalt, Verzug oder mangelhafte Leistung unserer Lieferanten, etc.) können uns nicht angelastet werden.

 
6. URHEBERRECHT

Die Verarbeitung aller an uns übergebenen Unterlagen (Bilder, Videos, Skizzen, Entwürfe, Vorlagen, Pläne, etc.) geschieht unter der Annahme, dass der/die Auftraggeber/in im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Wir nehmen Aufträge grundsätzlich nur unter der Bedingung an, dass uns der/die Auftraggeber/in bei eventueller Haftung für Verletzungen von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder Vorschriften des Mediengesetzes usw. schad- und klaglos hält.

 
7. VERWENDUNG VON BEREITGESTELLTEN PLÄNEN/SKIZZEN

Der/die Auftraggeber/in haftet für die Richtigkeit von sämtlichen an uns übergebenen Unterlagen wie Plänen, Skizzen, u. dgl., sofern kein Naturmaß vereinbart wurde. Änderungen an den bereitgestellten Entwurfszeichnungen und Plänen, die sich bei der Produktion als technisch notwendig erweisen, gelten als zugestanden.

 
8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, nachdem der/die Auftraggeber/in all seinen/ihren Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Dies betrifft auch alle bauseits erforderlichen Vorleistungen. Hiervon ausgenommen sind solche Vorleistungen, deren Erbringung wir im Rahmen des uns erteilten Auftrages ausdrücklich übernommen haben. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen etc. hat der/die Auftraggeber/in auf seine/ihre Kosten selbst zu veranlassen. Sind Montagearbeiten auftragsgegenständlich, hat der/die Auftraggeber/in die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Anschlüsse (Strom, Gas, Wasser etc.) auf seine/ihre Kosten zur Verfügung zu stellen.

 
9. GEISTIGES EIGENTUM

Von uns beigestellte bzw. angefertigte Unterlagen (Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Renderings, Pläne, Muster, Präsentation, etc.) bleiben unser alleiniges Eigentum. Jede Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Wir sind berechtigt die von uns angefertigten Materialien sowie Dokumentationen unserer Produkte (Fotos, Videos, etc.) anlässlich von Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie für die Eigenwerbung (Website, Social Media, etc.) zu verwenden.

 
10. GEFAHRENÜBERGANG

Bei Bestellungen ab Werk geht die Gefahr auf den/die Auftraggeber/in über, sobald die Ware unsere Produktionsstätte verlassen hat. Das gilt auch für Teillieferungen. Das Transportrisik ist von uns nicht abgesichert, der Versand erfolgt unfrei. Bei Bestellungen inkl. Lieferung und Aufbau geht die Gefahr nach der Abnahme durch den/die Auftraggeber/in vor Ort auf den/die Auftraggeber/in über.

 
11. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

Mängelrügen sind vom/der Auftraggeber/in unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Abholung, Lieferung bzw. Montage am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Haben wir den Mangel nicht verschuldet, besteht wegen des Mangels kein Anspruch auf Schadenersatz. Das Vorliegen eines allfälligen Verschuldens hat der/die Geschädigte nachzuweisen. Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung oder den Austausch der Sache/ des Werkes bewirken oder das Entgelt angemessen mindern. Gerechtfertigte Mängelrügen des/der Auftraggebers/in berechtigen lediglich zur Zurückhaltung eines angemessenen Teiles des vereinbarten Entgelts bis zur Behebung des Mangels, nicht jedoch zur Zurückhaltung des Gesamtentgelts.

Geringfügige, die Qualität und Beschaffenheit des Produktes nicht beeinträchtigende Abweichungen gegenüber Entwürfen, Plänen, Originalvorlagen, Abbildungen, Mustern, Abmessungen, Farbreferenzen etc. und Unregelmäßigkeiten der Materialien (Größe, Farbton, Oberfläche, etc.) stellen keine Mängel dar und können vom/der Auftraggeber/in nicht beanstandet werden.

Die jot2 OG haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass bei der Umsetzung des Projektes / der Herstellung des Werkes ein Umstand eintritt, der die vertragsmäßige Leistungserbringung unmöglich bzw. nicht rechtzeitig zum vereinbarten Liefertermin möglich macht. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.

 
12. DATENSCHUTZ

Der/die Auftraggeber/in stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner/ihrer Daten durch uns ausdrücklich zu. Der/die Auftraggeber/in ist damit einverstanden, dass wir gegenüber Dritten sowie auf unserer Webseite und sonstigen Kommunikationskanälen auf die mit ihm/ihr bestehende Geschäftsbeziehung hinweisen.

 
13. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

Für den Fall von Streitigkeiten wird als Linz, Österreich als Gerichtsstand vereinbart. Österreichisches Recht gilt als vereinbart und zwar auch dann, wenn die Lieferung in das Ausland erfolgt oder das Projekt zur Gänze oder in Teilen im Ausland abgewickelt wird.

 

Linz, Jänner 2021

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Graben 9
4020, Linz

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